Rauchmelder

Rauchmelderpflicht NRW

  • seit dem 1. April 2013
  • für alle Wohnungen – Übergangsfrist für Bestandsbauten bis 01.01.2017
  • mindestens je 1 Rauchmelder für Kinderzimmer, Schlafzimmer und Flure die als Fluchtweg dienen.
  • Regelung in der Landesbauordnung NRW

Die Rauchmeldepflicht in NRW im Detail:

Die Landesregierung führte die Rauchmelderpflicht in NRW zum 1. April 2013 ein. Ab diesem Tag müssen alle Neubauten mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Bestandsbauten müssen in der Übergangsfrist bis zum 1.1.2017 ausgestattet werden.

Wie viele Rauchmelder sind für eine Wohnung nötig?

  • Die Rauchmelderpflicht NRW schreibt für jedes Schlafzimmer, jedes Kinderzimmer und jeden Flur, der als Rettungsweg zum Verlassen von Wohnräumen dient, einen Rauchmelder vor.

Wer ist verantwortlich für den Einbau der Rauchmelder?

  • Der Eigentümer der Wohnung ist für die Anschaffung und Montage der Rauchmelder verantwortlich. Die Kosten der Wartung und den Austausch der Batterien trägt der Mieter.

Quelle: www.rauchmelderpflicht.net